Hausmarke

Hausmarke
Haus|mar|ke 〈f. 19
1. eingeschnittenes od. -gebranntes Eigentumszeichen (bes. an bewegl. Sachen); Sy Hauszeichen, Handzeichen (1)
2. Markenfabrikat einer Einzelhandelsfirma

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Haus|mar|ke, die:
1.
a) Zeichen einer Familie od. Institution zur Kennzeichnung des Eigentums;
b) besonderes Markenfabrikat einer Einzelhandelsfirma.
2. (ugs.)
a) von jmdm. bevorzugtes Genussmittel:
dieser Obstler ist meine H.;
b) in Weinkellereien u. Gaststätten angebotener, meist unetikettierter, offener u. sehr preisgünstiger Wein.

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Hausmarke,
 
1) Hauszeichen, im Unterschied zum Hausnamen nicht dem Haus als Gebäude, sondern dem Haus als Familie oder Institution eigenes, meist geometrische Zeichen zur Kennzeichnung von Besitz, Werkzeug, Waren usw.; seit vorgeschichtlicher Zeit für den bäuerlichen Bereich (Hofmarken) bezeugt, wurden Hausmarken im Mittelalter von Kaufleuten und Handwerkern verwendet und gelegentlich in Siegel und Wappen übernommen.
 
 
H. Horstmann: Die Entwicklung der Hof- u. H. in ihren Grundzügen, in: Jb. des Emsländ. Heimatvereins, Jg. 10 (1963).
 
 2) Wirtschaft: spezielle Handelsmarke, die ein Einzelhandelsunternehmen als »Spezialität des Hauses« in einem begrenzten Absatzgebiet vertreibt.
 

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Haus|mar|ke, die: 1. a) Zeichen einer Familie od. Institution zur Kennzeichnung des Eigentums; b) besonderes Markenfabrikat einer Einzelhandelsfirma. 2. (ugs.) a) von jmdm. bevorzugtes Genussmittel: dieser Obstler ist meine H.; b) in Weinkellereien u. Gaststätten angebotener, meist unetikettierter, offener u. sehr preisgünstiger Wein.

Universal-Lexikon. 2012.

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